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Zollamt Lhasa
Das Zollamt Lhasa ist ein tibetisches Lokalorgan, das vom Hauptzollamt der VR China eingerichtet wurde. Ihm unterstehen die Zollämter Xigaze, Nyalam, Shiquanhe und Gyirong, die die Vertretungen beim Postamt der Stadt Lhasa haben.
Das Zollamt Lhasa genießt die vom Staatsrat und vom Hauptzollamt erlassene Vorzugspolitik. Mit Genehmigung des Hauptzollamts hat das Zollamt Lhasa Zollstellen in Chengdu, Provinz Sichuan, und Golmud, Provinz Qinghai, eingerichtet, wo die für Tibet bestimmten Güter abgefertigt werden. Die in Tibet verkauften Waren werden nach niedrigeren Steuersätzen besteuert als für andere Landesteile bestimmte Waren.
Warentest
Um die Rechte und Interessen des Staates und der Verbraucher zu schützen, werden Importwaren getestet. Das Warentestamt für Im- und Exportwaren Tibet hat Zweigstellen in Zham, Chengdu und Golmud eingerichtet.
Hygienekontrolle bei Nahrungsmitteln
Für die Hygienekontrolle bei Nahrungsmitteln werden in Tibet über 80 Organe eingerichtet. Nach dem Nahrungsmittelhygienegesetz und dem Quarantänegesetz der VR China müssen seit dem 1. Juni 1992 die nach Tibet eingeführten Nahrungsmittel von der dafür zuständigen Stelle in Lhasa kontrolliert und getestet werden.
Quarantäne für Tiere und Pflanzen
Der Quarantänestelle für Tiere und Pflanzen in Lhasa unterstehen Zweigstellen in Zhangmu, Burang, Kyirong und Riwo. Quarantänestationen sind am Flughafen Gonggar und im inernationalen Postamt Lhasa eingerichtet. Gemäß dem "Quarantänegestz für den Import und Export von Tieren und Pflanzen der VR China" beziehen sich dessen Bestimmungen auf folgende Im- und Exportwaren: lebende Tiere, tierische Produkte, Zuchtpflanzen und wilde Pflanzen einschließlich des Saatguts, Pflanzenprodukte, Vakzine für Tiere, Seren, pflanzliche und tierische Produkte sowie Behälter, Verpackungsmaterial und Transportmittel aus Seuchenzonen.